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   OLG Brandenburg, 27.01.2006 - 10 WF 3/06   

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https://dejure.org/2006,25079
OLG Brandenburg, 27.01.2006 - 10 WF 3/06 (https://dejure.org/2006,25079)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2006 - 10 WF 3/06 (https://dejure.org/2006,25079)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 10 WF 3/06 (https://dejure.org/2006,25079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflicht zum Einsatz eigenen Vermögens zur Prozessführung bei tatsächlich nicht mehr vorhandenen Vermögenswerten i.R.d. Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 154
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2006 - 10 WF 3/06
    4 Einer Partei, die, obwohl ein Prozess absehbar war, Vermögenswerte anderweitig verwendet hat, können diese Werte als Vermögen angerechnet werden, obwohl tatsächlich nicht mehr vorhanden (BGH, FamRZ 1999, 644; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 115, Rz. 55; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115, Rz. 72; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 17; Saenger/Rathmann/Pukall, ZPO-Handkommentar, § 115, Rz. 41; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 244).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 WF 9/99

    Mitteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2006 - 10 WF 3/06
    § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsgegnerin nicht (vgl. Senat, JurBüro 2000, 366; FamVerf/Gutjahr, § 1, Rz. 177).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2010 - 9 WF 23/10

    Prozesskostenhilfe: Lebensversicherungen als einzusetzendes Vermögen

    Wer - wie hier nach den unangefochten gebliebenen Feststellungen des Familiengerichts - zum Zeitpunkt der Aufnahme eines Policendarlehens über 7.000 EUR und einem Wert der Lebensversicherung von 10.623,88 EUR mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen muss, dass er einen Rechtsstreit führen muss und gleichzeitig sein Vermögen ohne dringendes Bedürfnis verringert, ist als vermögend anzusehen (BGH, Beschluss vom 21. September 2006 - IX ZB 305/05, Rpfleger 2007, 32-33; BGH, Beschluss vom 25. November 1998 - XII ZB 117/98, FamRZ 1999, 644-645; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 10 WF 3/06, FamRZ 2007, 154-155; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. 2007, Rz. 154, m.w.N.; Kalthoener/ Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rz. 353).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2013 - L 15 AS 305/12
    Die Partei hat nämlich ihre finanziellen Dispositionen auf die durch die Prozessführung entstandenen Kosten auszurichten und darf nur solche Ausgaben machen, die erforderlich sind (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - L 7 AS 434/12; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 2 WF 75/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 10 WF 3/06; Völker/Zempel, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 115 Rdn. 63).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2013 - L 15 AS 33/11
    Die Partei hat nämlich ihre finanziellen Dispositionen auf die durch die Prozessführung entstandenen Kosten auszurichten und darf nur solche Ausgaben machen, die erforderlich sind (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - L 7 AS 434/12; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 2 WF 75/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 10 WF 3/06; Völker/Zempel, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 115 Rdn. 63).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2013 - L 15 AS 365/10
    Die Partei hat nämlich ihre finanziellen Dispositionen auf die durch die Prozessführung entstandenen Kosten auszurichten und darf nur solche Ausgaben machen, die erforderlich sind (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - L 7 AS 434/12; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 2 WF 75/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 10 WF 3/06; Völker/Zempel, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 115 Rdn. 63).
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